Zusammenfassung des Urteils AGVE 2013 89: Verwaltungsgericht
Das Spezialverwaltungsgericht entschied 2013 in einem Fall von formeller Enteignung und Einigungsverhandlungen, dass bei offensichtlich zulässiger Enteignung eine Überweisung an den Regierungsrat unnötig wäre. Der Widerstand gegen die Enteignung scheiterte an einem vorhandenen Titel, der sich als richtig erwies. Alle Einwendungen hätten gegen das Lärmsanierungsprojekt vorgebracht werden können. Letztendlich wurde festgestellt, dass die Enteignung rechtmässig und zulässig ist, da zwei der drei Voraussetzungen für Eigentumseingriffe erfüllt sind.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2013 89 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Spezialverwaltungsgericht |
Datum: | 11.12.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2013 Spezialverwaltungsgericht 440 [...] 89 Formelle Enteignung; Einigungsverhandlung / Überweisung unerledigter... |
Schlagwörter: | Enteig; Enteignung; Einwendungen; Entscheid; Eingriff; Spezialverwaltungsgericht; Überweisung; Regierungsrat; Abteilung; Kausalabgaben; Enteignungen; Einigungsver; Enteignungstitel; Grundlage; Interesse; Verhältnismässig; Gesuchsgegner; Formelle; Enteignung; Einigungsverhandlung; Bestätigung; Rechtsprechung; Leerlauf; Gericht; Richtigkeit; Eingriffs; Ausnahmefall; Spezialverwaltungsgerichts |
Rechtsnorm: | Art. 26 BV ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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